Datenschutz und Antragstellung
In der medizinischen Forschung ist die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen von entscheidender Bedeutung. Hier fließen häufig sensible personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, zusammen, deren Schutz sowohl rechtlich als auch ethisch geboten ist. In dieser Hinsicht spielt die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten eine zentrale Rolle.
Der Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass medizinische Forschungsprojekte die Datenschutzgesetze einhalten. Sie oder er beurteilt, ob die geplanten Datenerhebungs- und -verarbeitungsmethoden mit den Datenschutzbestimmungen konform gehen. Dies betrifft Aspekte wie die Art der erhobenen Daten, die Art und Weise ihrer Speicherung und Verarbeitung, den Zugang zu den Daten und die Möglichkeiten ihrer Weitergabe.
Die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten ist insofern unverzichtbar, als sie die rechtliche Korrektheit und ethische Vertretbarkeit der Forschungsprojekte bestätigt. Sie bietet den Forscherinnen und Forschern, den Probandinnen und Probanden sowie der Öffentlichkeit die Gewissheit, dass die persönlichen Daten der beteiligten Personen vertraulich behandelt und geschützt werden.
Diese Beurteilung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Teilnehmenden und der Öffentlichkeit in die medizinische Forschung zu stärken. Denn nur wenn die Menschen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher und gemäß den Datenschutzbestimmungen behandelt werden, sind sie auch bereit, an medizinischen Forschungsprojekten teilzunehmen.
Ein Statement des Datenschutzbeauftragten ist somit ein entscheidendes Element in der medizinischen Forschung und gewährleistet, dass die persönlichen Daten aller beteiligten Personen während des gesamten Forschungsprozesses geschützt und respektiert werden. Ohne diese Kontrollinstanz könnten wir das Vertrauen in die medizinische Forschung und die Bereitschaft der Menschen, daran teilzunehmen, gefährden. Es ist also nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische und gesellschaftliche Notwendigkeit.
Bitte beachten Sie, dass ein Use and Access Verfahren für Bioprobennutzung und Einlagerung ohne eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nicht initiiert wird. Wenn Sie nicht sicher sind, wer Sie zu den Fragen zum Datenschutz berät und wer für die Stellungnahme zuständig ist, bitte kontaktieren Sie uns unter …