Die iBioTUM
Die iBioTUM, eine zentrale Forschungsinfrastruktur und renommierte Institution der Medizinischen Fakultät, bildet einen vitalen Baustein der medizinischen Forschung. Ihr Betrieb folgt einem Finanzmodell, das auf den Prinzipien der Core Facilities beruht. Dieses System beinhaltet eine finanzielle Unterstützung durch die Fakultät für Medizin und das Klinikum rechts der Isar. Einzelne projektbezogene Dienstleistungen werden jedoch mit den beteiligten Einrichtungen abgerechnet. Dies ist notwendig, um den Betrieb der iBioTUM zu finanzieren und, da die iBioTUM weitgehend auf eigene Forschungsaktivitäten verzichtet, einen hohen Standard aufrechtzuerhalten.
In einer Welt, die von Regulierung geprägt ist, navigiert die iBioTUM durch eine Reihe von Gesetzen und formalen Rahmenbedingungen. Diese schließen die Bayerischen und Bundeshaushaltsordnungen, Zuwendungsbestimmungen und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein. All diese Regelungen erfordern ein umfassendes Compliance-Management sowie ein transparentes und gut getrenntes Rechnungswesen.
Um die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Abrechnung der iBioTUM-Dienstleistungen zu verdeutlichen, bieten wir Ihnen hier eine ausführliche Erläuterung.
Bei Projekten der ersten drei Kategorien wird zwischen solchen, die mit Haushaltsmitteln durchgeführt werden, und solchen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, unterschieden. Dies berücksichtigt die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die diesen beiden Finanzierungsarten zugrunde liegen und nicht vermischt werden dürfen. Außerdem ermöglichen unterschiedliche Fördermittelgeber explizit die Antragstellung für das Biobanking. Daher müssen unsere Dienstleistungen bereits im Vorfeld bei der Antragstellung berücksichtigt und mit beantragt werden.
In der Aufwandberechnung unterscheiden wir sorgfältig zwischen den projektbezogenen Zusatzkosten, die bei der Bearbeitung der Anfragen unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anfallen, und den Kosten, die unabhängig von den einzelnen Projekten entstehen und notwendig sind, um den Dauerbetrieb der iBioTUM zu gewährleisten.
Wir arbeiten auch gerne mit der Industrie zusammen. In diesem Kontext dürfen wir als staatliche Einrichtung jedoch nicht subventionieren (gemäß Artikel 116 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Daher arbeiten wir in diesen Fällen mit Dienstleistungsvollkosten. Diese Praxis ist weit verbreitet und wird in allen Forschungseinrichtungen so gehandhabt.
Für eine Schätzung der Kosten, die für Ihre Dienstleistung anfallen, können Sie sich auf unserer Webseite[LINK] informieren. Eine genaue Abrechnung erfolgt jedoch erst nach Abschluss eines Kooperationsvertrags (für Kategorie 3 und 4) oder einer Kooperationsvereinbarung (für Kategorie 1 und 2). Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn im Rahmen eines Beratungsgesprächs zusätzliche Bedarfe seitens der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geäußert werden.